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Die Akten gehören uns
Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war wie alle politischen und staatlichen Institutionen oder Organisationen in der DDR keiner öffentlichen Kontrolle unterworfen. Die MfS-Akten über vier Millionen Ostdeutsche und zwei Millionen Westdeutsche bieten eine einzigartige Möglichkeit, wenigstens nachträglich hinter die Kulissen des Systems zu schauen.
Seit dem Frühjahr 1990 bringen die Medien laufend neue Meldungen über Verbrechen der Staatssicherheit. Immer wieder werden Spitzel in verantwortlichen Positionen enttarnt. Eine eigens eingesetzte DDR-Regierungskommission und ein Sonderausschuss der Volkskammer erarbeiten ein Gesetz zum Umgang mit den Stasi-Akten. Es legt fest, dass die Akten nicht vernichtet werden und jedem betroffenen Bürger zugänglich sein sollen.
Das nach heftiger Diskussion im August verabschiedete Gesetz wird allerdings nicht in den Einigungsvertrag aufgenommen, da die Bundesregierung die Akten geschlossen halten will. Die massiven Proteste der Bürgerrechtler erwirken mit breiter Unterstützung der Bevölkerung eine Regelung im Sinne des Volkskammergesetzes. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz vom Dezember 1991 bildet eine wichtige Grundlage für die Aufklärung über die SED-Diktatur.