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Am 11. Januar 1992 fand im Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin eine denkwürdige Abendverstanstaltung statt. Der „Unabhängige Historiker-Verband“, eine gegen die DDR-Geschichtswissenschaft Anfang 1990 von jüngeren Historikern und Historikerinnen um Armin Mitter und Stefan Wolle gegründete typische Revolutionsvereinigung, hatte eine Tagung über Geheimpolizeien in modernen Gesellschaften organisiert. Seit der Öffnung der SED- und Stasi-Archive waren weltweit geschlossene Archive erheblich unter Druck geraten. Vor allem durch das völlige Versagen der westlichen Geheimdienste, die nicht einmal ansatzweise den Untergang des Kommunismus in Osteuropa und der Sowjetunion vorhergesehen hatten, stellte sich die Sinnfrage nach Geheimdiensten neuerlich. Geschichtswissenschaftler, Bürgerrechtlerinnen und Journalisten wiederum drängten darauf, dass wenigstens die historischen Akten der Geheimdienste, also jene, die älter als 30 Jahren alt seien, der Forschung zugänglich gemacht würden. Wie hitzig die Debatten verliefen, zeigte dieser Abend am 11. Januar 1992. Denn erstmals stellten sich in dem überfüllten Senatssaal der Ostberliner Universität Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes auf einer Podiumsdiskussion mit Bürgerrechtlern den Fragen der Öffentlichkeit. Es herrschte eine aggressive, hitzige Stimmung. Die Debatte stand mehrfach vor einem Abbruch, zumal ein Vertreter der Bürgerkomitees zur Auflösung der Staatssicherheit gleich zu Beginn der Veranstaltung aus Protest gegen die Teilnahme der Vertreter von Verfassungsschutz und BND das Podium verlassen hatte. Und dennoch hatte die Veranstaltung ein nachlesbares Ergebnis: die versammelten Forscher und Journalisten verabschiedeten eine Resolution. Darin forderten sie, um keine Asymmetrie in der Erforschung der deutschen Nachkriegsgeschichte zuzulassen, müssen auch die bundesdeutschen Dienste ihre Archive für die Forschung öffnen.
Weder Politik noch die Geheimdienste reagierten. Ebenso echolos blieben weitere Resolutionen in den nachfolgenden Jahren.
Als ich 2008 bereits im Bundesarchiv liegende Unterlagen des BND einsehen wollte, die die 1980er Jahre und die Erkenntnisse des BND über die DDR betrafen, dauerte es über zwei Jahre, ehe nach undurchsichtigen Manövern die 42 ohnehin bereits längst deklassifizierten Akten freigegeben wurden. Für mein Buch über „1989“ kam diese Möglichkeit zur Akteneinsichtnahme zu spät. Ärgerlich war zudem, dass ich die Akten erst zu sehen bekam, nachdem ein Wochenmagazin exklusiv Einsicht nehmen konnte.
Im Februar 2011 durften nun Historikerinnen und Journalisten neuerlich hoffen, dass relevante BND-Unterlagen endlich der Forschung zur Verfügung gestellt würden. Wie in vielen anderen Institutionen berief auch der BND eine „Unabhängige Historikerkommission“ (UHK), „um die Geschichte des BND, seiner Vorläuferorganisationen sowie seines Personal- und Wirkungsprofils von 1945 bis 1968 und des Umgangs mit dieser Vergangenheit aufzuarbeiten“, wie es in der Selbstdarstellung heißt. Vor allem eine Vereinbarung ließ aufhorchen: der BND sicherte den Historikern zu, dass für sie das notwendige Material deklassifiziert würde und das deklassifizierte Material anschließend der freien Forschung zur Verfügung stünde. Denn nur so sei gewährleistet, dass die Publikationen der „UHK“ wissenschaftlich nachprüfbar seien und einer wissenschaftlichen Debatte standhalten könnten. Tatsächlich sind bislang neben interessanten Arbeitspapieren auch die ersten Bände einer neuen Schriftenreihe zur Geschichte des BND im Christoph Links Verlag erschienen. Wie stets zu hören war, lag den Autorinnen und Autoren ebenso wie den verantwortlichen Professoren der UHK daran, diese für sie deklassifizierten Unterlagen der freien Forschung zugänglich zu machen.
Ich nahm den BND und die UHK beim Wort. Da ich gerade an Forschungsprojekten arbeite, für die die Einsichten und Unterlagen des BND von größter Bedeutung wären, stellte ich im Juni 2016 einen Antrag, die im BND vorhandenen Unterlagen zu Ernst Wollweber (1898-1967), Wilhelm Zaisser (1893-1958), Karl Schirdewan (1907-1998), Rudolf Herrnstadt (1903-1966) und Walter Ulbricht (1893-1973) einsehen zu dürfen. Im Zusammenhang mit einer biographischen Dokumentation über Wollweber, Staatssicherheitsminister von 1953 bis 1957, wären Unterlagen über diese höchsten Repräsentanten des SED-Staates außerordentlich signifikant für meine Forschungen. Hinzu käme, dass die „Organisation Gehlen“, der Vorläuferin des BND, behauptet habe, im Umfeld von Wollweber sei ein Agent platziert gewesen. Da die Personen längst tot seien und außer Ulbricht auch niemand von ihnen nach 1958 in der Politik noch eine Rolle gespielt haben, könnte man Sicherheitsbedenken wohl ausschließen.
Im August 2016 bekam ich tatsächlich einige Unterlagen. Dabei handelte es sich nicht um operatives Material, sondern um „Analysen“, die im Prinzip ausgewertete Medienberichte enthielten. Auch wenn man geneigt ist, dem BND genau dieses Niveau zuzutrauen, schien es doch höchst unwahrscheinlich, dass kein anderes Material vorhanden sein sollte. Darin bestärkten mich dann die ersten Buchpublikationen der UHK. In einem Band geht es explizit um die Frage, ob tatsächlich im Umfeld Wollwebers ein Agent platziert gewesen sei. Ausweislich der Fußnoten konnten die Autorinnen umfangreiches operatives BND-Material einsehen. Ich erneuerte gegenüber dem BND mein Anliegen, endlich relevantes Material einsehen zu dürfen. Am 8. September 2017 erhielt ich die Nachricht, man hätte zwei (2) weitere Blatt zum ehemaligen Stasi-Minister Zaisser für mich deklassifizieren können. Ich erhielt diese zugeschickt: es handelte sich um das parteioffizielle Porträtfoto von Stasi-Minister Zaisser sowie die auf der Rückseite befindliche Erklärung, wer es sei.
Der BND macht sich einmal mehr lächerlich. Es ist ein Skandal, den man etwas weniger vornehm als „verarschen“ bezeichnen muss. Die in der UHK des BND tätigen Historikerinnen und Historiker müssen sich allerdings fragen lassen, wie lange sie solche unhaltbaren und längst nicht singulären Zustände dulden wollen. Ihnen müsste vor Augen stehen, dass ohne die wissenschaftliche Möglichkeit, ihre Ergebnisse prüfen und diskutieren zu können, ihre eigene Arbeit schnell zur Makulatur verkommen könnte. Das ist immer dann der Fall, wenn die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens außer Kraft gesetzt werden. BND und UHK wären also gut beraten, diese Regeln endlich zu befolgen.
von Ilko-Sascha Kowalczuk
Ilko-Sascha Kowalczuk, geboren 1967 in Ost-Berlin, Lehre zum Baufacharbeiter, anschließend Pförtner, ab 1990 Studium der Geschichte an der Humboldt-Universität zu Berlin, 2002 Promotion an der Universität Potsdam, 1995-1998 ehrenamtliches sachverständiges Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit", 1998-2000 wissenschaftlicher Referent in der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, seit 2001 wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in der Abteilung Bildung und Forschung der Stasi-Unterlagen-Behörde, zudem assoziierter Forscher bei der Robert-Havemann-Gesellschaft Berlin