Nie genug vom Wahlbetrug

Seit der Errichtung der kommunistischen Diktatur sind freie Wahlen eine der zentralen Forderungen der Diktaturgegner. In der DDR gibt es keine freien Wahlen und keinen Wettbewerb politischer Parteien. Die "führende Rolle" der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) ist in der Verfassung festgeschrieben. Alle Kandidaten für Regierung und Parlament sind auf einer Liste gesetzt. Beim Wahlakt kann nur die gesamte Liste entweder angenommen oder abgelehnt werden. Nach offiziellen Angaben stimmen in der Regel etwa 99 Prozent der Wähler zu. Obwohl die sogenannte Einheitsliste tatsächlich mit überwältigender Mehrheit gewählt wird, kommt in der Bevölkerung immer wieder der Verdacht der Wahlfälschung auf.

Kommunalwahlen 1989

Oppositionelle wollen das bei den Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 belegen und die Auszählung der Stimmen kontrollieren. Wochenlang bereiten sie sich auf diese Aufgabe vor. Die Stimmauszählung kann durch Stichproben überprüft werden. Der Vergleich mit dem amtlichen Endergebnis zeigt, dass staatliche Behörden die Auszählung manipuliert haben. Die offiziell verkündeten Wahlergebnisse sind gefälscht. Wahlen als Kernstück der Demokratie sind in der DDR nur Fassade.

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