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Der Kampf um das "Volkseigentum"
In der DDR haben die Staatspartei SED, ihre Massenorganisationen und die staatlichen Blockparteien große Vermögen angehäuft. Im Juni 1990 richtet die Volkskammer eine unabhängige Kommission zur Ermittlung dieses Vermögens ein. Doch es gelingt ehemaligen Funktionären, Milliardenbeträge beiseitezuschaffen. Sie gründen Firmen, vergeben großzügige Darlehen an Parteimitglieder, spenden parteinahen Einrichtungen und nutzen ihre Auslandskontakte.
Auf Anregung des Zentralen Runden Tisches gründet die DDR-Regierung Anfang März 1990 die Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums. Zur gleichen Zeit wird das gesamte Ausmaß des wirtschaftlichen Bankrotts der DDR deutlich. Ab Juni 1990 konzentriert sich die Treuhandanstalt auf die Privatisierung der mehr als zentausend staatlichen DDR-Betriebe. Bis Oktober sind noch nicht einmal zweihundert verkauft. Die Gründe sind umfassender Sanierungsbedarf, hohe Verschuldung, unklare Eigentumsverhältnisse und das rasche Wegbrechen der Märkte.
Heftig umstritten ist die Regelung der Eigentumsfragen. Für Enteignungen durch das kommunistische Regime seit 1949 gilt schließlich mit wenigen Ausnahmen das Prinzip "Rückgabe vor Entschädigung".