Die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion

Angesichts der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Krise in der DDR verlassen im ersten Halbjahr 1990 etwa eine Viertelmillion Ostdeutsche das Land in Richtung Bundesrepublik. Sie sind überwiegend jung und gut ausgebildet.

Die Bundesregierung lehnt es ab, die DDR-Wirtschaft durch Finanzspritzen zu stabilisieren. Im Februar 1990 schlägt sie vor, die DDR möglichst rasch in das Währungs- und Wirtschaftssystem der Bundesrepublik einzubeziehen. Am 18. Mai wird der Staatsvertrag über eine Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion unterzeichnet. Er enthält auch wichtige arbeits- und sozialrechtliche Regelungen.

Ab 1. Juli 1990 ist die D-Mark der Bundesrepublik in der DDR alleiniges Zahlungsmittel. Die Währungsumstellung von Ost-Mark in D-Mark erfolgt bei Löhnen, Mieten und Renten im Verhältnis 1:1, um wirtschaftliche und soziale Benachteiligungen zu vermeiden. Eingeführt werden außerdem freier Wettbewerb, freie Preisbildung und das Recht auf Privateigentum als zentrale Bestandteile einer Marktwirtschaft.

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